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Richtlinien des Sponsorpools Brandenburg der Stiftung Jugend forscht e. V.

Der Sponsorpool Brandenburg ist eine Einrichtung des Wettbewerbs Jugend forscht/Schüler experimentieren des Landes Brandenburg und damit Teil der Stiftung Jugend forscht e. V.

Er finanziert sich u. a. aus Spenden der Wirtschaft. Die Sponsorpoolverwaltung verantwortet den Sponsorpool nach den Richtlinien der Stiftung Jugend forscht e. V.

Die Mittel des Sponsorpools sind für Projektunterstützung im Zusammenhang mit den Regional- und Landeswettbewerben Jugend forscht/Schüler experimentieren in Brandenburg bestimmt. Gefördert wird in erster Linie die Beschaffung von Geräten und Materialien, die zur Erstellung eines geplanten oder gerade laufenden Projektes für den Wettbewerb unbedingt erforderlich sind und nicht als Standardausrüstung einer Schule gelten. Zur Standardausrüstung werden auch Computer, Digitalkameras, Drucker und Laptops gezählt.

Jede Bildungseinrichtung einer teilnehmenden Gruppe kann Mittel aus dem Sponsorpool beantragen.

Über die Förderung in Form von Zuschüssen oder einer Vollfinanzierung entscheidet die Sponsorpoolverwaltung nach vorheriger Antragstellung.

Der Regelfall einer Förderung folgt diesem Ablauf:

  • Antragstellung durch die betreuende Bildungseinrichtung
  • Bescheid zur Entscheidung über die Bewilligung durch die Sponsorpoolverwaltung
  • Beschaffung der beantragten Geräte und/oder Materialien
  • Rechnungslegung durch den/die Lieferanten
  • Empfangsbestätigung durch die betreuende Bildungseinrichtung
  • Erstattung der Rechnungssumme durch die Sponsorpoolverwaltung

Für eine mögliche Förderung ist das Antragsformular bei der Sponsorpoolverwaltung unter spv.bra@wv.jugend-forscht.de bzw. als »PDF-Formular« zu beziehen und einzureichen.

Mittel können gewährt werden, wenn:

  • eine Anmeldung eines Jugend forscht-/Schüler experimentieren-Projekts (Jufo-Projekt) und
  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular der Bildungseinrichtung vorliegt.

Es gelten folgende Bedingungen:

  1. Der Förderempfänger verpflichtet sich mit der Antragstellung zur entsprechenden Beachtung möglicher Sicherheits-bestimmungen für die geförderten Geräte und Materialien. Der Sponsorpool haftet nicht für einen unsachgemäßen Umgang mit den Fördergegenständen.
  2. Der Förderempfänger verpflichtet sich, das »Förderlogo des Sponsorpools Brandenburg« auf seinem Plakat anzubringen, um so andere Teilnehmende sowie Projektbetreuer/-innen auf die Fördermöglichkeit aufmerksam zu machen.
    Dies dient zudem der Transparenz im Wettbewerb, indem die Unterstützung, die ein Projekt erfahren hat, öffentlich gemacht wird.
  3. Die Antragstellung ist direkt an die Sponsorpoolverwaltung zu richten. Die Leitung der Bildungseinrichtung weist glaubhaft nach, dass für den Bedarf andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen und es sich nicht um eine Standardausrüstung der Bildungseinrichtung handelt. Dienstleistungen wie Fahrtkosten, Reinigungen, Büromaterial, Portokosten sowie vergleichbare Aufwendungen bzw. Folgekosten jeglicher Art (wie z. B. Reparaturkosten, Kosten für einen Garantievertrag, Versicherungskosten, Verbrauchsmaterialien etc.) werden vom Sponsorpool grundsätzlich nicht übernommen. Die Förderung bezieht sich vorrangig auf Geräte und Materialien, die nach der Beendigung des Jufo-Projektes in das Eigentum der Bildungseinrichtung übergehen und dann weiterhin für die Anfertigung von Jufo-Projekten zur Verfügung stehen.
  4. Die Förderung muss vor der Bestellung bzw. dem Kauf der Geräte bzw. Materialien beantragt und von der Sponsorpoolverwaltung per Bescheid bewilligt werden. Dem Antrag sind Preisvergleiche (drei Angebote bzw. Warenkörbe bei Internetbestellung) beizufügen, wodurch die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel dokumentiert wird.
  5. Die Bildungseinrichtung bestätigt gegenüber der Sponsorpoolverwaltung mit Einreichung des Rechnungsformulars nebst Belegen den ordnungsgemäßen Erhalt der geförderten Geräte bzw. Materialien.
    1. Mit dem Rechnungsformular werden Kaufbelege mit Rechnungsadresse der Bildungseinrichtung im Original unter Angabe der Kontoverbindung der Bildungseinrichtung per Post bei der Sponsorpoolverwaltung eingereicht. Bei mehreren Kaufbelegen ist neben den Kaufbelegen eine ordentliche Aufstellung mit Nummerierung der Kaufbelege und Summenbildung vorzulegen. Falls die Kaufbelege nicht im DIN-A4-Format vorliegen (z. B. Kassenbons, Thermopapier etc.), sind diese geordnet auf DIN-A4-Papier aufzukleben und zu kopieren. Sowohl die Originalbelege als auch die Kopien sind dem Rechnungsformular beizulegen. Es empfiehlt sich, Sicherheitskopien (z. B. als Scan) anzufertigen. Rechnungen, die nur in elektronischer Form vorliegen, können per E-Mail zugesendet werden.
    2. Alternativ zu 6.1.: Sofern der Lieferant es ermöglicht, kann die Rechnung an den Sponsorpool ausgestellt werden. Dabei ist als Rechnungsadresse zwingend anzugeben:

      Stiftung Jugend forscht e. V.
      Sponsorpool Brandenburg
      z. H. Claudia Kretschmer
      c/o Einstein-Gymnasium Neuenhagen
      Dahlwitzer Str. 79
      15366 Neuenhagen


      Die Sponsorpoolverwaltung begleicht die Rechnung nach erfolgter und umgehend durch die Bildungseinrichtung bestätigter Lieferung der Geräte bzw. Materialien. Die Lieferadresse bzw. Adresse des Leistungsempfängers darf von der Rechnungsadresse abweichen.
  6. Die Höchstförderungssumme beträgt in der Regel 1000,00 Euro.
  7. Eine Teilförderung eines Geräts ist möglich, wenn die restliche Finanzierung sichergestellt ist. Dazu ist die Gesamtrechnung des Geräts in Kopie einzureichen.
  8. Die Antragstellung sollte frühzeitig erfolgen. Antragsschluss ist in der laufenden Wettbewerbsrunde der jeweilige Termin des Bundeswettbewerbs. Rechnungen sind bis zum 30. Juni des gleichen Jahres einzureichen. Nachträglich vorgelegte Rechnungen können nicht mehr erstattet werden.
  9. Kommt es nicht zu einer Teilnahme des geförderten Projektes am Wettbewerb, sind die Fördergelder bzw. geförderten Geräte und Materialien dem Sponsorpool zurückzugeben. Sie verbleiben somit im Besitz des Sponsorpools. Dieser stellt die Geräte und Materialien anderen interessierten Bildungseinrichtungen zur Nutzung für Jufo-Projekte zur Verfügung.
  10. Der Sponsorpool ermöglicht einen Druckkostenzuschuss für Plakate zum Bundeswettbewerb von insgesamt 50,00 Euro. Hierzu genügt ein formloser schriftlicher Antrag bei der Sponsorpoolverwaltung. Eine Rechnungskopie ist beizulegen.


Stand: 11/2021