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Wie erfolgt die Antragstellung?
Voraussetzung für die Antragstellung

Voraussetzung ist eine »Projektanmeldung« und eine Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht.
Eine Projektanmeldung ist jederzeit möglich. Anmeldeschluss für die Teilnahme am aktuell laufenden Wettbewerb (Januar bis Juni) ist in jedem Jahr der 30. November. Anmeldungen nach dem 30. November beziehen sich auf die nächst folgende Wettbewerbsrunde.

Kommt es trotz verbindlicher Zusage nicht zur Teilnahme der Projektarbeit am Wettbewerb Jugend forscht, verpflichtet sich die Bildungseinrichtung zur Rückgabe der Fördergelder bzw. der Fördergegenstände an den Sponsorpool Brandenburg.

Bevor du einen Antrag stellst, mach dich mit den »Richtlinien des Sponsorpools Brandenburg« vertraut.

Den Antrag reichst du mithilfe deines/deiner Projektbetreuers/-in über deine Bildungseinrichtung ein. Deine Bildungseinrichtung ist Antragsteller. Ansprechpartner/-in zum Antrag ist deine/dein Projektbetreuer/-in.

Mit Antragstellung werden die Richtlinien des Sponsorpools Brandenburg anerkannt und die Bildungseinrichtung verpflichtet sich, ihre Wettbewerbsteilnehmer/-innen unter Beachtung der dafür geltenden Sicherheitsbestimmungen in die Bedienung der Geräte/Materialien einzuweisen.

 

Faktencheck Antragstellung

Eine Förderung über den Sponsorpool Brandenburg ist nur über einen Antrag möglich. Nutze dazu das für die Wettbewerbsrunde gültige »Antragsformular« (PDF-Datei).

Dem Antrag sind beizufügen:

  • Anmeldebestätigung
  • Beschreibung der Arbeit mit Begründung, wofür die Geräte/Materialien benötigt werden
  • Angaben zur Dringlichkeit und Nachweis der Förderungswürdigkeit des Antrages
  • Aufstellung der benötigten Geräte/Materialien
  • drei Vergleichsangebote zu den benötigten Geräten mit Bezugsquelle
  • Auflistung der Vergleichsangebote, aus der die beantragte Fördersumme inklusive Mehrwertsteuer und Lieferkosten ersichtlich wird.

Vergleichsangebote können auch Screenshots des Anbieters (z. B. Amazon) zu den Geräten/Materialien sein, aus denen auch die Lieferkosten hervorgehen. Die Bezugsquelle muss ersichtlich sein. Bei mehreren Geräten/Materialien, die einem Vergleichsangebot zugeordnet werden, sind die Screenshots zum Vergleichsangebot zu kennzeichnen.

Sollten keine drei Vergleichsangebote möglich sein, ist dem Antrag eine entsprechende Erklärung beizufügen.
Für Kleinteile, z. B. Schrauben, werden keine drei Kostenvoranschläge benötigt.

Eine Bestellung bzw. ein Kauf der Geräte bzw. Materialien durch den Antragsteller ist erst nach der Bewilligung per Bescheid durch die Sponsorpoolverwaltung möglich.
Der positive Bescheid durch die Sponsorpoolverwaltung kann erst nach einer vollständigen und korrekten Antragstellung erlassen werden.

Bei Lieferungen aus dem Ausland können Zollgebühren anfallen. Diese sind vorab mit dem Lieferanten zu klären und bei der Antragstellung zu beachten.

 

Beispiel zur Auflistung der Vergleichsangebote zum Antrag

beantragte Fördersumme: 878,78 €

beantragte Fördergegenstände:

  • Atmungsgürtel
  • CO2-Sensor
  • O2-Sensor

Vergleichsangebote:
     (Im Beispiel sind hinter der Tabelle die Angebote der unterschiedlichen Firmen dargestellt.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zuletzt geändert 01/2024

Bildquellen: © Claudia Kretschmer